Sachschaden Mehrkosten
Gegenstand und Umfang der Versicherung
Versichert sind Kosten, die der Produktion aus zeitweiligem oder dauerndem Ausfall von Produktionsräumlichkeiten, Aufnahmetechnik, Requisiten sonstigen zur Produktion verwendeten Sachen entstehen.
Ersatzpflichtig sind:
1. bei vorübergehenden Unterbrechungen in der Herstellung des Films:
die nachweislich für die Herstellung aufgewendeten Mehrkosten, die durch die Unterbrechungen notwendig geworden sind.
2. bei Unmöglichkeit der Fertigstellung des Films:
die bis zur Feststellung der Unmöglichkeit nachweislich aufgewendeten oder aufgrund von Verträgen noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten unter Hinzurechnung der laut Antrag mitversicherten bzw. unter Abzug der nicht mitversicherten Positionen.
Versicherungssumme
Bis zu EUR 500.000,-- Höchsthaftungssumme. Bei höheren Summen bitte gesondert anfragen!