Requisitenversicherung
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind die zur Herstellung der im Versicherungsschein bezeichneten Produktion verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände, insbesondere:
bewegliche Bauten und Materialien, Kostüme und Privatgarderobe der beteiligten Personen, Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall, Tiere (nicht aber Dressurtiere), Pflanzen.
Versicherte Gefahren
Es besteht Versicherungsschutz für unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen.
Insbesondere sind Schäden durch Diebstahl aus Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen auch während der Nachtzeit, sofern das benutzte Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen war, mitversichert.
Der Versicherungsschutz für Bauten und Materialien umfaßt ausschließlich Schäden infolge Brand und Explosion.
Versicherungssumme
Gegenstände mit einem Einzelwert ab EUR 20.000,-- sind dem Versicherer zu benennen!