Personenausfall
Finanzielle Schäden durch Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Personen sind versichert, sofern sich hierdurch eine Unterbrechung oder der Abbruch des Filmprojekts ergibt.
Gegenstand der Versicherung
Versichert sind Schäden, die durch den dauernden oder zeitweiligen Ausfall von Darstellern und Regisseuren oder sonstigen versicherten Personen durch Krankheit, Unfall oder Tod entstehen, sofern hierdurch in der Herstellung des Films Unterbrechungen verursacht werden oder die Fertigstellung der Produktion unmöglich gemacht wird und sofern der versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein materieller Schaden erwächst.
Ersetzt werden:
Die aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung der Produktionsherstellung
Die nachweislich entstanden Aufwendungen zuzüglich der aufgrund von bestehenden
Verpflichtungen noch aufzuwendenden Beträge
Versicherbare Personen
Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc. zwischen 16 und 70 Jahren.
Für Personen unter 16 Jahren gelten besondere Vereinbarungen.
Versicherungssumme
Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und Rechte, Sonderposition wie Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.
Gesundheitsprüfung
obligatorisch ist eine medizinische Selbstauskunft .
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung:
bei Personen über 50 Jahren oder Gesamtherstellungskosten über EUR 250.000,--