Technikversicherung
Versichert ist die gesamte Produktionstechnik zum Neuwert.
Der Geltungsbereich kann auf Wunsch auf europa- oder weltweite Deckung erweitert werden.
Ob das Equipment für das Projekt geliehen wird oder Betriebseigentum ist, ist egal.
Stationäre und mobile Technik, wie z.B.:
Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte, Licht und Beschallungstechnik, Büroelektronik, elektronische Musikinstrumente
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert - Neuwert der versicherten Gegenstände zzgl. Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zoll, Montage)/ohne Preiszugeständnisse - entsprechen.
Versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch von dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch folgende Ereignisse:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Überspannung, Induktion, Kurzschluß Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus höhere Gewalt Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler