Veranstalterhaftpflicht-Versicherung

 

[Multi-Cover-Police]


Versicherungsumfang

Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung ( AHB ) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt.

Mitversicherte Veranstaltungsnebenrisiken:

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:

  • aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergl.
  • aus Verkehrssicherungsspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen
    (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

Deckungserweiterungen

  • Vorsorgeversicherung/Versehensklausel
  • Kraftfahrzeuge/ Arbeitsmaschinen (nicht zulassungsplichtig und nicht versicherungspflichtig)
  • Vermögensschäden
  • Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
  • Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
  • Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
  • Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern
  • Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
  • Allmählichkeits-/Abwasserschäden
  • Tätigkeitsschäden
  • Abdeckschäden
  • Allmählichkeits-/Abwässerschäden
  • Leitungsschäden
  • Schlüsselschäden
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Auslandsschäden (Europadeckung)
  • Aufstellen und Betrieb von Verkaufsbuden

Deckungssummen

Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres bzw. während der Versicherungsdauer beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Deckungssummen:

für Personen- und Sachschäden

3.000.000,-- EUR

Umweltschäden (Basisversicherung einfach maximiert)

3.000.000,-- EUR

Vermögenschäden

50.000,-- EUR

Innerhalb der Sachschadendeckung steht für folgende Deckungserweiterungen eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung von:

Je Schaden 5.000,-- EUR Insgesamt 15.000,-- EUR

  • Abhandenkommen von Belegschaftshabe
  • Mietsachschäden durch sonstige Ursachen
  • Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
  • Tätigkeitsschäden
  • Abdeckschäden
  • Schlüsselverlust

Sonstige Deckungserweiterungen:

Mietsachschäden durch Brand und Explosion, Leitungswasser und Abwasser

500.000,-- EUR


Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schadenereignis mit 150,-- EUR.