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[Multi-Cover-Police]
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Versicherungsumfang
Versichert
ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung ( AHB ) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche
Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die sich im
Zusammenhang mit der Veranstaltung gemäß Risikobeschreibung ergibt.
Mitversicherte
Veranstaltungsnebenrisiken:
Mitversichert
gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere:
- aus dem Auf-
und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik
und dergl.
- aus
Verkehrssicherungsspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
- aus Bewachung
und Sicherung der Veranstaltung
- aus der
Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/
Arbeiten im Interesse des Veranstalters
- aus dem Besitz
oder der Verwendung von Hebezeugen, z. B. Kräne, Feldbahnen zur
Beförderung von Sachen
- aus
Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen
(Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)
Deckungserweiterungen
- Vorsorgeversicherung/Versehensklausel
- Kraftfahrzeuge/
Arbeitsmaschinen (nicht zulassungsplichtig und nicht
versicherungspflichtig)
- Vermögensschäden
- Vor- und
Nacharbeiten für die Veranstaltung
- Beschädigung,
Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
- Vertragshaftung
aus der Verkehrssicherung
- Mietsachschäden
an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und
Abwasser
- Erweiterte
Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
- Be- und
Entladeschäden an Kfz und Containern
- Be- und
Entladeschäden an fremder Ladung
- Allmählichkeits-/Abwasserschäden
- Tätigkeitsschäden
- Abdeckschäden
- Allmählichkeits-/Abwässerschäden
- Leitungsschäden
- Schlüsselschäden
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Auslandsschäden
(Europadeckung)
- Aufstellen und
Betrieb von Verkaufsbuden
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Deckungssummen
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis
des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres bzw. während
der Versicherungsdauer beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten
Deckungssummen:
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für Personen- und Sachschäden
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3.000.000,-- EUR
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Umweltschäden (Basisversicherung einfach
maximiert)
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3.000.000,-- EUR
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Vermögenschäden
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50.000,-- EUR
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Innerhalb der Sachschadendeckung steht für
folgende Deckungserweiterungen eine eingeschränkte Deckungssumme zur
Verfügung von:
Je Schaden 5.000,-- EUR Insgesamt 15.000,--
EUR
- Abhandenkommen
von Belegschaftshabe
- Mietsachschäden
durch sonstige Ursachen
- Be- und
Entladeschäden an fremder Ladung
- Tätigkeitsschäden
- Abdeckschäden
- Schlüsselverlust
Sonstige Deckungserweiterungen:
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Mietsachschäden durch Brand und Explosion,
Leitungswasser und Abwasser
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500.000,-- EUR
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Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an
jedem Schadenereignis mit 150,-- EUR.
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