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Versicherungsleistungen
Der
Versicherer leistet Entschädigung für den Todesfall und Invaliditätsfall
sowie für Bergungskosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der
Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von
außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet.
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Der
Versicherer leistet:
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für den
Todesfall
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50.000,-- EUR
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für den Invaliditätsfall
mit Progression
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125.000,-- EUR
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bei
Vollinvalidität
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375.000,-- EUR
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Krankenhaustagegeld
mit Genesungsgeld
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15,-- EUR
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Bergungskosten
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5.000,-- EUR
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Versicherungsumfang
Versicherungsschutz
wird während der Dreharbeiten mit Einschluß der direkten Wege zu den
Drehorten und zurück geboten.
Versicherter Personenkreis
Versichert
sind nach vorheriger schriftlicher Anmeldung sämtliche Stabsmitglieder, unabhängig
davon, ob es sich um fest angestellte oder freie Mitarbeiter handelt.
Allgemeine Kumulklausel
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A.
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Werden
mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis betroffen und
überschreiten die Versicherungsleistungen aus dem Vertrag für diese
Personen insgesamt 7.500.000,-- EUR, so gilt dieser Betrag als gemeinsame
Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von dem gleichen
Schadenereignis betroffen wurden, und die für die Einzelperson vereinbarten
Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden Verhältnis.
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B.
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Sofern für
eine der versicherten Personen eine anderweitige Unfall-Versicherung bei
der Zürich Agrippina Versicherung AG besteht, ist die Höchstentschädigung
aus allen Verträgen für die einzelne Person auf 1.000.000,-- EUR begrenzt.
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Anmeldeverfahren
Vor
Versicherungsbeginn werden die zu versichernden Personen namentlich unter
Bekanntgabe des Geburtsdatums der Zürich Agrippina Versicherung AG
schriftlich gemeldet.
Produktionen im Ausland
Auf besondere
Anfrage wird Versicherungsschutz für ausländische Produktionsmitarbeiter
und Darsteller gewährt.
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