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Versicherbare
Gegenstände
Stationäre und mobile Technik, wie z.B.:
Aufnahme-,
Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte, Licht und Beschallungstechnik,
Büroelektronik, elektronische Musikinstrumente
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Versicherungssummen
Die Versicherungssumme
soll dem Versicherungswert - Neuwert der versicherten Gegenstände zzgl.
Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zoll, Montage)/ohne Preiszugeständnisse -
entsprechen.
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Versicherte
Gefahren
Der
Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen
durch von dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht
rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter
Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Entschädigung
wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden),
insbesondere durch folgende Ereignisse:
Bedienungsfehler,
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Überspannung, Induktion, Kurzschluß Brand,
Blitzschlag, Explosion oder Implosion Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung Vorsatz
Dritter, Sabotage, Vandalismus höhere Gewalt Konstruktions-, Material- oder
Ausführungsfehler
zusätzliche
Einschlüsse auf erstes Risiko (Schadennebenkosten)
(gilt nicht
für die Daten- und Mehrkostenversicherung)
Bewegungs-
und Schutzkosten Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten,
Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht Entsorgungs-
und Dekontaminationskosten
sonstige
zusätzliche Einschlüsse
Stundenpauschale
für Eigenreparaturen, Vermietrisiko, gefahrerhöhende Einsätze unter
bestimmten Voraussetzungen und auf besondere Anfrage
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Mögliche Deckungserweiterungen
Elektronik-Mehrkostenversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Kosten, die zusätzlich aufgewendet
werden müssen, um eine Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Betriebes
infolge eines Sachschadens an versicherter Technik zu vermeiden.
Folgende Mehrkosten sind versicherbar:
zeitabhängige zeitunabhänige (auf Erstes Risiko).
Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
Der Versicherer ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn sowie die
fortlaufenden
Kosten, die aufgrund eines versicherten Schadenereignisses entstehen und
das
Betriebsergebnis mindern. Spezielle Anfrage bzw. Fragebögen erforderlich.
Daten- / Datenträgerversicherung
Versichert sind Daten (maschinenlesbare Informationen), z. B.
Stamm- und
Bewegungsdaten aus Dateien, Datenbanken, Daten aus serienmäßig
hergestellten betriebsfertigen Programmen. Versichert sind diejenigen
Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf denen
die versicherten Sachen gespeichert sind, z. B.
Magnetwechselplatten, Magnetbänder und Disketten.
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Geltungsbereich
(gilt nicht für Daten- und Datenträger-,
Mehrkosten- und BU-Versicherung)
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Stationäres
technisches Material: am Betriebssitz
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mobiles
Material:nach Wahl Deutschland, Europa oder Welt; jeweils ohne Kriegs- und
Krisengebiete
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Selbstbehalt
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Stationärestechnisches
Material:
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EUR 250,--
je Schaden
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Mobiles technisches
Material:
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EUR 250,--
je Schaden; 25 % bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung; jedoch mindestens EUR 250,-- max.
EUR 5.000.-
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Daten-/Datenträger-,
Mehrkosten-
und BU-Versicherung:
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von Fall zu Fall
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Ausschlüsse
nicht versichert sind:
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Unterschlagung, Veruntreuung Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
Kernenergie Erdbeben und deren Folgen betriebsbedingte Abnutzung oder
Alterung
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