Technik-Versicherung

 

Versicherbare Gegenstände

Stationäre und mobile Technik, wie z.B.:

Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte, Licht und Beschallungstechnik, Büroelektronik, elektronische Musikinstrumente

Versicherungssummen

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert - Neuwert der versicherten Gegenstände zzgl. Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zoll, Montage)/ohne Preiszugeständnisse - entsprechen.

Versicherte Gefahren

Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch von dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch folgende Ereignisse:

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Überspannung, Induktion, Kurzschluß Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus höhere Gewalt Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

zusätzliche Einschlüsse auf erstes Risiko (Schadennebenkosten)

(gilt nicht für die Daten- und Mehrkostenversicherung)

Bewegungs- und Schutzkosten Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht Entsorgungs- und Dekontaminationskosten

sonstige zusätzliche Einschlüsse

Stundenpauschale für Eigenreparaturen, Vermietrisiko, gefahrerhöhende Einsätze unter bestimmten Voraussetzungen und auf besondere Anfrage


Mögliche Deckungserweiterungen

Elektronik-Mehrkostenversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, um eine Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Betriebes infolge eines Sachschadens an versicherter Technik zu vermeiden.

Folgende Mehrkosten sind versicherbar:

zeitabhängige zeitunabhänige (auf Erstes Risiko).


Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Versicherer ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden
Kosten, die aufgrund eines versicherten Schadenereignisses entstehen und das
Betriebsergebnis mindern. Spezielle Anfrage bzw. Fragebögen erforderlich.


Daten- / Datenträgerversicherung

Versichert sind Daten (maschinenlesbare Informationen), z. B. Stamm- und
Bewegungsdaten aus Dateien, Datenbanken, Daten aus serienmäßig
hergestellten betriebsfertigen Programmen. Versichert sind diejenigen Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf denen die versicherten Sachen gespeichert sind, z. B.
Magnetwechselplatten, Magnetbänder und Disketten.


Geltungsbereich
(gilt nicht für Daten- und Datenträger-, Mehrkosten- und BU-Versicherung)

Stationäres technisches Material: am Betriebssitz

mobiles Material:nach Wahl Deutschland, Europa oder Welt; jeweils ohne Kriegs- und Krisengebiete

 

Selbstbehalt

Stationärestechnisches Material:

EUR 250,-- je Schaden

Mobiles technisches Material:

EUR 250,-- je Schaden; 25 % bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung; jedoch mindestens EUR 250,-- max. EUR 5.000.-

Daten-/Datenträger-, Mehrkosten-
und BU-Versicherung:


von Fall zu Fall


Ausschlüsse

nicht versichert sind:
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Unterschlagung, Veruntreuung Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen Kernenergie Erdbeben und deren Folgen betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung