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Gegenstand der Versicherung
Versichert sind die zur Herstellung der im Versicherungsschein bezeichneten
Produktion verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände, insbesondere:
bewegliche Bauten und Materialien, Kostüme und Privatgarderobe der
beteiligten Personen, Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall,
Tiere (nicht aber Dressurtiere), Pflanzen.
Versicherte Gefahren
Es besteht Versicherungsschutz für unvorhergesehen eingetretene
Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen.
Insbesondere sind Schäden durch Diebstahl aus Kraft-, Luft- und
Wasserfahrzeugen auch während der Nachtzeit, sofern das benutzte Fahrzeug
ordnungsgemäß verschlossen war, mitversichert.
Der Versicherungsschutz für Bauten und Materialien umfaßt ausschließlich
Schäden infolge Brand und Explosion.
Versicherungssumme
Gegenstände mit einem Einzelwert ab EUR 20.000,-- sind dem Versicherer zu
benennen!
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