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Gegenstand
der Versicherung
Versichert sind Schäden, die durch den dauernden
oder zeitweiligen Ausfall von Darstellern und Regisseuren oder sonstigen
versicherten Personen durch Krankheit, Unfall oder Tod, sofern hierdurch in
der Herstellung des Films Unterbrechungen verursacht werden oder die
Fertigstellung der Produktion unmöglich gemacht wird und sofern der
versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein materieller Schaden
erwächst.
Ersetzt werden:
Die
aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung der Produktionsherstellung
Die nachweislich entstanden Aufwendungen zuzüglich der aufgrund von
bestehenden
Verpflichtungen noch aufzuwendenden Beträge
Versicherbare Personen
Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc. zwischen 16 und 70 Jahren.
Für Personen unter 16 Jahren gelten besondere Vereinbarungen.
Versicherungssumme
Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und Rechte, Sonderposition wie
Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.
Gesundheitsprüfung
obligatorisch ist eine medizinische Selbstauskunft .
Vorlage
einer ärztlichen Bescheinigung:
bei Personen
über 50 Jahren oder Gesamtherstellungskosten über EUR 500.000,--
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