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Gegenstand
und Umfang der Versicherung
Versichert sind Kosten, die der Produktion aus zeitweiligem oder dauerndem
Ausfall von Produktionsräumlichkeiten Aufnahmetechnik Requisiten sonstigen
zur Produktion verwendeten Sachen entstehen.
Umfang der Versicherung
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Gegenstände zerstört oder
beschädigt werden, oder Abhandenkommen.
Ersatzpflichtig sind:
1. bei vorübergehenden Unterbrechungen in der Herstellung des Films:
die nachweislich für die Herstellung aufgewendeten Mehrkosten, die durch die
Unterbrechungen notwendig geworden sind.
2. bei Unmöglichkeit der Fertigstellung des Films:
die bis zur Feststellung der Unmöglichkeit nachweislich aufgewendeten oder aufgrund
von Verträgen noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten unter
Hinzurechnung der laut Antrag mitversicherten bzw. unter Abzug der nicht
mitversicherten Positionen.
Versicherungssumme
Bis zu EUR 500.000,-- Höchsthaftungssumme. Bei höheren
Summen bitte gesondert anfragen!
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