Filmmaterial-Versicherung

 


Versicherte Gegenstände

Die verwendeten Bild-, Ton- und Datenträger der Produktion sind versichert.


Versicherungsumfang

Das im Vertrag genannte Bild- und Tonmaterial und die genannten Datenträger sind: während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transportes als fertige Bild-, Ton- und Datenträger
als Vorführkopien versichert.


Versicherte Gefahren

Der Versicherer ersetzt Beschädigungen, Zerstörung und Abhandenkommen der versicherten Gegenstände als Folge aller unvorhergesehenen Gefahren zu Wasser, zu Lande und in der Luft.

Insbesondere sind Schäden an Negativen in der Herstellung versichert:
die sich durch Fehler oder Störungen an oder in der Kamera vor oder während der
Filmaufnahmen ereignen. Verblitzungsschäden. Schäden durch eine fehlerhafte Entwicklung oder Bearbeitung des Negativs in der Kopieranstalt



Versicherungssumme

Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und Rechte, Sonderpositionen wie z.B. Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.