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Versicherte Gegenstände
Die verwendeten Bild-, Ton- und Datenträger der Produktion sind versichert.
Versicherungsumfang
Das im Vertrag genannte Bild- und Tonmaterial und die genannten Datenträger
sind: während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transportes
als fertige Bild-, Ton- und Datenträger als Vorführkopien
versichert.
Versicherte Gefahren
Der Versicherer ersetzt Beschädigungen, Zerstörung und Abhandenkommen der
versicherten Gegenstände als Folge aller unvorhergesehenen Gefahren zu
Wasser, zu Lande und in der Luft.
Insbesondere sind Schäden an Negativen in der Herstellung versichert:
die sich durch Fehler oder Störungen an oder in der Kamera vor oder während
der
Filmaufnahmen ereignen. Verblitzungsschäden. Schäden durch eine fehlerhafte
Entwicklung oder Bearbeitung des Negativs in der Kopieranstalt
Versicherungssumme
Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und Rechte, Sonderpositionen
wie z.B. Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.
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